Immobilienbewertung

Das Sachwertverfahren

Der Sachwert legt die Grundlage für die Ermittlung des Verkehrswertes selbstgenutzter Ein- und Zweifamilienhäuser, bei denen ein direkter Bezug der Baukosten zum Kaufpreis besteht. Deren Erwerb erfolgt nicht unter Renditeerwartungen, sondern nach dem Substanzwert. Der Sachwert bildet auf Basis des Boden- und Gebäudewertes sowie ggf. weiterer Zu- oder Abschlägen den Verkehrswert des jeweiligen Marktsegments ab.

Funktion

Wann wenden wir dieses Verfahren an?

Die Verfahrensweise zur Ermittlung eines Sachwertes ist in den §§ 21 bis 23 ImmoWertV dargestellt und wird durch die Sachwertrichtlinie dargestellt. Zumeist wenden wir dieses Verfahren bei privat genutzten Ein- & Zweifamilienhäusern an. Der Gutachterausschuss gibt in diesem Zusammenhang sog. Sachwertfaktoren vor, die auf den ermittelten, vorläufigen Sachwert anzuwenden sind. Eine Anwendung des Berechnungsschemas des örtlichen Gutachterausschusses bei einer Mischung von Ansätzen aus unterschiedlichen Quellen führt zu einem falschen Ergebnis.

Voraussetzung für dieses Verfahren

Eine typische Immobilienart, deren Verkehrswert im Sachwertverfahren ermittelt wird, sind selbst genutzte Einfamilienhäuser.

Ablaufschema zur Ermittlung des Sachwertes
Herstellungskosten der
baulichen Anlagen
(ohne Außenanlagen)
Erfahrungssätze / Herstellungskosten
der baulichen Außenanlagen
und sonstigen Anlagen
Bodenwert
Alterswert-
minderung
ggf. Alters-
wertminderung
 
Vorläufiger Sachwert

  Marktanpassung
(Sachwertfaktor)
 
  marktangepasster
vorläufiger Sachwert
 
  besondere objektspezifische
Grundstücksmerkmale
 
  Sachwert  

Ablaufschema zur Ermittlung des Sachwertes nach Sachwertrichtlinie.

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